LIDCHIRURGIE ALS INDIVIDUELLE GESUNDHEITSLEISTUNG (IGeL)
Kosmetische Operationen
Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient,
Zu unterscheiden sind Veränderungen der Augenlider, die eine funktionelle Beeinträchtigung hervorrufen und solche, die möglicherweise kosmetisch störend sind, jedoch die Funktion nicht beeinträchtigen.
Erstere werden selbstverständlich als Leistung der gesetzlichen Krankenkasse abgerechnet.
Für die alle hier aufgeführten Veränderungen besteht eine Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen in der Regel nicht. Diese sind in der Regel funktionell nicht beeinträchtigend und daher ohne Krankheitswert, sie können jedoch auf Wunsch gerne operativ korrigiert werden, die Kosten hierfür müssen vom Patienten selbst getragen werden (sog. Individuelle Gesundheitsleistung – IGeL).
Allgemeine Hinweise
Betreuung durch den Narkosearzt (Anästhesisten):
Aufgrund der Art der Operation oder Ihrer speziellen allgemeinmedizinischen Situation kann es angebracht sein, daß ein Narkosearzt die örtliche Betäubung durchführt, vielleicht zusätzlich mit der Verabreichung eines sedierenden Medikamentes, oder auch während der örtlichen Betäubung die Herz- und Kreislauffunktion kontrolliert (d. h. eine sogenannte "Stand-by-Überwachung"). In besonderen Situationen wird der Narkosearzt Sie vielleicht dazu auch vorher untersuchen wollen. Der Narkosearzt stellt diese ärztliche Leistung selbst in Rechnung. Wir führen unsere Operationen in Kooperation mit dem AnästhesieCentrum Steeler Str. oder mit den Narkoseärzten im St-Josefs-Hospital Bochum Linden durch.
Nach Angabe des Berufsverbandes der Anästhesisten liegen die Kosten für eine Stand-by-Überwachung bis zu einer halben Stunde in der Regel zwischen 150,00 € und 200,00 €, genauere Informationen erhalten Sie von dem behandelnden Anästhesisten.
Feingewebliche Untersuchung (Histologie):
Bei der Entfernung von Gewebe empfiehlt es sich sicherheitshalber oft, das entfernte Gewebe feingeweblich durch einen Pathologen untersuchen zu lassen. In sehr seltenen Fällen können auch bei gutartig aussehenden Veränderungen Zellveränderungen vorliegen, die beobachtungsbedürftig sind oder eine weitere Behandlung erforderlich machen.
Je nach Beschaffenheit des Gewebes entstehen hierbei Kosten von etwa 50,00 €, die Ihnen der Pathologe gesondert in Rechnung stellt.
Beeinträchtigung nach der Operation:
Je nach Umfang der Operation kann es nach der Operation für ein bis zwei Wochen zu einer kosmetischen Beeinträchtigung durch Bluterguß, Schwellung oder ähnlichem kommen.
Blutverdünnende Medikamente:
Vor jeder Lid-Operation sollten Sie Ihrem behandelnden Arzt mitteilen, ob Sie blutverdünnende Medikamente (Marcumar, ASS oder Aspirin etc.) nehmen. In den allermeisten Fällen wird es erforderlich sein, diese vor der Operation, nach Rücksprache mit Ihrem Hausarzt, abzusetzen.
Medikamente:
Evtl. notwendige Medikamente während und nach kosmetischen Operationen sind ebenfalls privat zu bezahlen. Ein Erstattungsanspruch seitens der gesetzlichen Krankenversicherungen ist nicht gegeben.
Transport:
Außer bei Kleinsteingriffen, wie Abtrennung eines gestielten Hautanhängsels, sollten Sie nach der Operation kein Fahrzeug führen und sich möglichst durch eine Begleitperson abholen lassen.