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NETZHAUTDEFEKTE

Wie ist das Auge aufgebaut?

Das Auge hat die Form einer Kugel. Vorne besitzt die Augenwand ein klares Fenster, die Hornhaut. Die Kugel wird durchspannt von der Iris, die das Auge in eine vordere und eine hintere Augenkammer unterteilt. In der Mitte der Iris befindet sich die Pupille, die Öffnung, durch die das Licht in den hinteren Augenabschnitt fällt. Die hintere Augenkammer ist mit dem Glaskörper ausgefüllt. Hinter der Pupille vor dem Glaskörper liegt die Linse. Die innere Schicht der Augenwand, die den Glaskörper umschließt, ist die Netzhaut.

Das Auge ist vergleichbar mit einer Kamera, wobei Hornhaut und Linse das Objektiv darstellen und die Netzhaut den Film, der das Licht empfängt und über den Sehnerven an das Gehirn weiterleitet.

Was sind Löcher in der Netzhaut?

Durch degenerative Veränderungen in der Netzhaut oder durch bindegewebige Fasern des Glaskörpers, die an der Netzhaut ziehen, können in der Netzhaut Löcher auftreten oder sie kann einreißen. Wenn dabei kleine Blutgefäße beschädigt werden, kann es in den Glaskörper einbluten, was wie Rußregen wahrgenommen wird. Da die Netzhaut schmerzunempfindlich ist, spürt man solche Veränderungen nicht. Manchmal werden aber Lichtblitze wahrgenommen.

Welche Gefahren bestehen ohne Behandlung?

Werden die Netzhautveränderungen nicht behandelt, so kann durch sie ein Netzhautloch entstehen oder bei bestehendem Loch Flüssigkeit aus dem Glaskörperraum durch den Netzhautdefekt hinter die Netzhaut gelangen und diese ablösen. Dann entsteht eine Netzhautablösung, die nicht mehr gelasert werden kann, sondern einen operativen Eingriff erfordert. Eine dann nötige Operation ist zwar oft erfolgreich, aber es besteht die Gefahr einer schwerwiegenden Bedrohung des Sehvermögens.

Welche Behandlungsmöglichkeiten gibt es?

Durch eine Verschorfungsbehandlung im Bereich der Defektränder verwächst die normalerweise locker aufliegende Netzhaut durch Narbenbildung mit ihrer Unterlage. Für die Verschorfungsbehandung wird in der Regel ein sehr intensives Laserlicht benutzt. (In seltenen Fällen ist eine Behandlung mittels Vereisung von aussen erforderlich.)

Wie wird die Behandlung durchgeführt?

Zur Laserkoagulation wird die Augenoberfläche mit Augentropfen betäubt, um schmerzlos eine spezielle Kontaktlinse (Kontaktglas) auf das Auge aufsetzen zu können. Durch diese wird mit zahlreichen „Schüssen" ein genau gezielter Laserstrahl auf die Netzhaut geleitet. Die Behandlung ist meist schmerzfrei, nur wenn einer der unsichtbaren kleinen Nerven unter der Netzhaut getroffen wird, kann ein leichter stechender Schmerz auftreten. Während der Behandlung sitzen sie mit aufgestütztem Kinn an einer Laserspaltlampe, so wie sie es von der normalen Untersuchung gewohnt sind. Um ein bestmögliches Ergebnis zu erlangen, folgen sie bitte den Anweisungen und versuchen, die vorgegebene Blickrichtung beizubehalten.

Wie sind die Erfolgsaussichten?

In der Regel ist die Verschorfungsbehandlung erfolgreich. Da die Narbenbildung jedoch 10-14 Tage dauert, kann es in seltenen Fällen dennoch zu einer Netzhautablösung kommen (in der Regel besteht die Gefahr nur bei frischen Einrissen mit Glaskörperzug am Lochrand).

Welche Komplikationen können auftreten?

Komplikationen durch die Verschorfungsbehandlung sind extrem selten, jedoch nicht völlig auszuschließen. In einigen Fällen kommt es zu einer narbigen Membranbildung auf der Netzhaut, die durch Schrumpfung die Netzhaut in Falten ziehen kann, was zu verzerrtem Sehen führt. Da diese Membranbildung aber auch bei Patienten ohne Verschorfungs-behandlung entsteht, geht man mittlerweile eher davon aus, daß die Veränderung durch die Grunderkrankung verursacht wird und nicht durch die Behandlung.

Worauf ist nach der Behandlung zu achten?

Da das Auge durch die Tropfen betäubt ist, sollten sie die nächsten 2 Stunden nicht daran reiben. Wegen der notwendigen Pupillenerweiterung dürfen sie am Tag der Behandlung nicht aktiv am Straßenverkehr teilnehmen. In besonderen Fällen sollte in den nächsten 10-14 Tagen bis zur Vernarbung nicht gelesen werden, darauf werden sie aber besonders hingewiesen. Ansonsten können sie ihren normalen Tätigkeiten nachgehen.