Terminsprechstunde: Mo-FrMontag-Freitag 9.00 - 13.00 Uhr

ALTERSBEZOGENE MAKULADEGENERATION (AMD)

Die AMD ist die häufigste Ursache für schwere Sehverluste im Alter. Etwa jeder vierte der über 65-jährigen ist von einem der verschiedenen Stadien der Erkrankung betroffen. Eine Früherkennung kann helfen die Sehfähigkeit zu erhalten. Daher ist es empfehlenswert ab dem 60. Lebensjahr etwa alle 2 Jahre eine Früherkennungsuntersuchung durchführen zu lassen.

Die Erkrankung zerstört die Sinneszellen der Netzhaut im Gebiet des Gelben Flecks (Makula). Dies ist die Stelle des schärfsten Sehens. Veränderungen in diesem Bereich führen im Verlauf der Erkrankung zu Sehverschlechterung, Verzerrtsehen und Wahrnehmung eines grauen Flecks in der Mitte des Gesichtsfeldes, so dass z.B. Gesichter nicht mehr erkannt werden können, gerade Linien verbogen erscheinen und das Lesen unmöglich wird.

Im Endstadium der Erkrankung bleibt nur das äußere Gesichtsfeld erhalten, die Selbständigkeit im Alltag und die Lebensqualität kann dadurch stark eingeschränkt werden.

Die AMD verläuft schmerzlos. Da anfangs meist nur ein Auge betroffen ist und das gesunde Auge den Sehverlust des erkrankten Auges ausgleicht, werden Einschränkungen im Sehvermögen oft erst vom Patienten bemerkt, wenn auch das zweite Auge betroffen ist.

Eine frühe Diagnose erhöht die Chance das Sehen zu erhalten. Im Idealfall sollte die Diagnose bereits erfolgen, wenn noch gar keine Symptome bestehen.

Der Augenarzt kann durch die Untersuchung des Augenhintergrundes feststellen, ob Netzhautveränderungen vorhanden sind. Zu dieser Untersuchung ist es erforderlich, die Pupille durch Augentropfen weitzustellen, was für einige Stunden ein unscharfes Sehen zur Folge hat. Bitte beachten Sie, dass Sie daher nach der Untersuchung kein Fahrzeug führen dürfen und nicht selber mit dem Auto nach Hause fahren dürfen.

Falls bei dieser Früherkennungsuntersuchung Veränderungen festgestellt werden, die genauer abgeklärt oder behandelt werden müssen, übernimmt Ihre Kasse die für Maßnahmen des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenkassen entstehenden Kosten.